Steuerhinterziehung: Der Fall Michelle
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Michelle, die berühmte Schlagersängerin, scheint ein kleines „Oops!“ mit dem Finanzamt gehabt zu haben. Mit 51 Jahren hat sie sich unerwartet im Rampenlicht des Amtsgerichts Bonn wiedergefunden – und das nicht wegen eines neuen Hits, sondern wegen eines Strafbefehls wegen Steuerhinterziehung. Aber wer kann schon bei all dem Liebesglück an Steuern denken?
Die „vergessenen“ Steuerjahre
Michelle, oder sollte man sagen, Tanja Gisela Hewer, hat in den Jahren 2018 und 2019 „versehentlich“ ihre Steuererklärungen übersehen. Das Ergebnis? Eine kleine Nachzahlung von rund 160.000 Euro. Ein Taschengeld, wenn man bedenkt, dass sie bei der Summe vermutlich erheblich mehr verdient.. Aber das Amtsgericht Bonn hat keinen Humor und hat prompt einen Strafbefehl erlassen. Ein kleiner Fleck auf ihrem ansonsten makellosen Führungszeugnis?
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Michelle gegen die Uhr
Jetzt tickt die Uhr! Michelle hat zwei Wochen Zeit, gegen diesen „lästigen“ Strafbefehl Einspruch einzulegen. Ihr Anwalt, sicherlich auch ein Fan ihrer Musik, sagt, sie wird das tun. Wenn nicht, könnte sie bald einen neuen Titel tragen: „Die vorbestrafte Schlagersängerin“.
Ein kleines Management-„Missgeschick“
Das Kurioseste an der ganzen Geschichte? Michelle hat das alles nicht mit Absicht gemacht. Ein flotter Wechsel in ihrem Management-Team hat sie wohl ein wenig aus der Bahn geworfen. Verständlich, oder? Bei all dem Hin und Her, wer denkt da schon an so nebensächliche Dinge wie Steuererklärungen? Es ist schließlich nicht so, als ob das Finanzamt nicht warten könnte, während man sein Team neu sortiert!
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Liebe im Rampenlicht und ein bisschen Drama
Während das Finanzamt Michelle auf den Fersen ist, genießt sie ihr Liebesglück mit ihrem 25 Jahre jüngeren Partner. Vielleicht kann er ja beim nächsten Mal helfen, die Steuererklärung nicht zu vergessen?
Fazit: Michelle ist in aller Munde – ob wegen ihrer Musik, ihrer Liebe oder ihrem kleinen „Steuerproblem“. Wir sind gespannt, wie dieses kleine Missverständnis ausgeht!